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ALLGEMEINES

VERORDNUNG

Durch das Ausstellen einer ärztlichen Verordnung sind wir berechtigt, Sie oder Ihre Angehörigen zu  behandeln.

 

DAUER

 

Eine Therapieeinheit dauert meist 45 bis 60 Minuten. Abhängig vom Befund kann eine Behandlung wenige Wochen oder auch längere Zeit andauern. Therapiepausen sind jedoch ein wichtiger Teil unseres Behandlungskonzeptes.

ABLAUF

 

Die Behandlung beginnt immer mit der Erstellung eines logopädischen Befunds. Auf Grundlage der Ergebnisse wird ein individueller Behandlungsplan erstellt und mit Ihnen besprochen.

 

Eltern von Kindern  oder Begleitpersonen können während der Therapie im Therapieraum dabei sein oder im geräumigen Wartezimmer Platz nehmen. 

 

Gegen Ende der Therapiestunde findet in der Regel ein Gespräch statt, um über die Behandlung zu informieren, Fragen zu klären und  häusliche Übungen zu besprechen.  

KOSTEN

 

Die Kosten werden von allen Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen (ab 18 Jahren) verlangen die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10% und eine Rezeptgebühr von 10€.

 

Im Einzelfall kann ein Antrag auf Befreiung von dieser Zuzahlung gestellt werden. Bei privater Krankenversicherung  ist eine Kostenübernahme gegeben, wenn eine logopädische Behandlung im Versicherungsumfang eingeschlossen ist.

HAUSBESUCH

 

Falls erforderlich und ärztlich verordnet, kommen wir gerne zur Behandlung zu Ihnen nach Hause.

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